Lehrlingsmediation

seit 1. Juli 2008 gibt es die so genannte „Lehrlingsmediation“ (§15a BAG – außerordentliche Auflösung eines Lehrverhältnisses).

Im Infoblatt „Lehrlingsmediation“ sind die wichtigsten Punkte sowohl für Unternehmen als auch Lehrlinge zusammengefasst.

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Gedankensplitter zur „Lehrlingsmediation“ finden Sie hier …