Für das AMS Jugendliche (U25) hat die Männerberatung das erste Angebot für junge männliche Erwachsene (18 bis 25 Jahre), die auf Arbeitssuche sind, entwickelt. Die mehr als 30-jährige Erfahrung der Männerberatung Wien bietet die Basis für dieses Angebot.

Ein multiprofessionelles Team unterstützt bei der Orientierung und Stabilisierung der individuellen Lebenssituationen der Teilnehmer. Durch die persönliche Begleitung soll es gelingen, konkrete, anschlussfähige und nachhaltige Schritte für eine berufliche und private erfolgreiche Gestaltung der Zukunft zu entwickeln. Weitere Infos hier …

Die Koordinationsstelle Jugend – Bildung – Beschäftigung ist beauftragt die Kooperation zwischen Arbeitsmarktservice (AMS), Fonds Soziales Wien (FSW), Sozialministeriumservice (SMS) und Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) im Themenfeld Übergang Schule – Beruf für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 21 sowie für junge Menschen mit Behinderung bis 24 zu unterstützen.

Ziel der gemeinsamen Anstrengungen ist es, allen Wiener Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Bildungs- oder Ausbildungsabschluss zu ermöglichen. Zur Webseite ….

Die Hauptzielgruppe vom kus-Netzwerk sind Jugendliche im dualen Ausbildungssystem Die Angebote – wie z. B. Nachhilfe für BerufsschülerInnen – richten sich folglich im Wesentlichen an Jugendliche mit regulären Lehrstellen bzw. Teilnehmer*innen an überbetrieblichen Maßnahmen und im Sinne einer sozialen Integration auch an andere junge Menschen in Wien. Weiterlesen …

#lehrlinginwien – DIE kusHOTLINE – Hotline-Nummer: 01 / 99 7 11 11
Mo – Fr    09:00 – 17:00 Uhr

Wann ist der „richtige“ Zeitpunkt eine Mediation  nach §15a BAG – außerordentliche Auflösung eines Lehrverhältnisses – einzuleiten?

Es gibt Fristen die gesetzlich vorgeschrieben  sind  (Merkblatt Lehrlingsmediation). Jedem Unternehmen, das Lehrlinge ausbildet, steht es jedoch auch frei die Lehrlingsmediation zu einem früheren Termin ansetzen. Wozu kann das gut sein?

Mit dem Einleiten einer Lehrlingsmediation signalisieren Sie als Unternehmen dem Lehrling und seinen Eltern, wie ernst die Situation ist,

  • dass Sie nicht mehr bereit sind Ihre Ressourcen an Zeit und Geduld ohne angemessene Gegenleistung weiter zur Verfügung zu stellen.
  • dass Sie bereit sind noch einen letzten Versuch zu unternehmen, damit die Lehre für beide Teile ein Erfolg werden kann.

Durch das Beiziehen einer „allparteilichen“ Mediatorin erhöht sich die Chance den schon verhärteten Konflikt doch noch zu bearbeiten, Lösungsansätze zu finden und Vereinbarungen – z. B. Veränderung von Verhalten, Verbesserung von Schulnoten, Steigerung der Arbeitsleistung, u. ä. –  zu treffen.

Dazu braucht es jedoch Zeit. Es kann daher zum Beispiel (unabhängig von den gesetzlichen Fristen) sinnvoll sein, eine Lehrlingsmediation bereits nach Vorliegen eines schlechten/negativen Semesterzeugnisses zu starten.

Wer A sagt muss auch B sagen!?!?

Wenn ich eine Lehre begonnen habe, muss ich dabei  bleiben?

JA, es kann sinnvoll sein, durchzuhalten, eine Ausbildung bis zur Absolvierung der Lehrabschlussprüfung fortzusetzen, obwohl schon klar ist, dass es nicht der Traumberuf ist, dass es noch einer weiteren Berufsorientierung braucht.

NEIN, es kann sinnvoll sein, sich einzugestehen, dass die eigenen Fähigkeiten ganz woanders liegen, dass die Anforderungen körperlich, mental, … nicht zu schaffen sind.

Beratungsstellen bei ersten Zweifeln, Problemen, Misserfolgen aufzusuchen kann frühzeitig zur Klärung beitragen.

Ist die ganze „Sache“ schon verbockt und es kommt zu einer „Lehrlingsmediation“ ist das vertrauliche Einzelgespräch zwischen dem/r Auszubildenden und der Mediatorin eine Chance zu reflektieren.

Was bei einer Entscheidung zu bedenken ist:

  • Das Durchhalten kann das Selbstbewusstsein stärken, den Selbstwert heben (ein bisschen so, wie das mühevolle Besteigen eines hohen Berges mit einer wunderschönen Aussicht und mit einem Glücksgefühl belohnt wird).
  • Im Berufsleben wird es immer wieder zu Phasen kommen, wo Arbeiten getan werden müssen, die keinen Spaß machen, die mühsam sind  … im Bewerbungsprocedere kann  der Nachweis einen Lehrabschluss in einem ungeliebten Beruf geschafft zu haben,  entscheidend sein.
  • Seit 2018 gibt es in Österreich eine gesetzlich verankerte „ Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis 25 Jahren“, d.h. bei einer vorzeitigen Auflösung eines Lehrverhältnisses gibt es Unterstützung um eine neue Lehrstelle in der Wirtschaft oder einen Platz in staatlich geförderten überbetrieblichen Lehrwerkstätten zu finden.

Wie so oft im Leben geht es nicht um „richtig oder falsch“! Es geht darum  eine „passende“ Entscheidung zu treffen.

 

 

Wie hat alles begonnen?

  • Ich will diesen – genau diesen – Beruf erlernen – ich bewerbe mich – ich bestehe Aufnahmetest und -gespräch – ich habe drei Monate Probezeit um sicher zu sein, dass ich hier richtig bin – und jetzt? Jetzt, wo sich das Ende des ersten/des zweiten Lehrjahres nähert, geht gar nix mehr! Was ist passiert?
  • Ich soll diesen Beruf erlernen … haben sie in der Schule gesagt, wollten die Eltern – ich bewerbe mich halt – ich bestehe Aufnahmetest und -gespräch – ich übersteh die ersten drei Probemonate –  ich bemüh mich eh – und jetzt? Jetzt, wo sich das Ende des ersten/des zweiten Lehrjahres nähert, wollen sie mich nicht mehr!

 

 

Wie hat alles begonnen? Eine Lehrstelle ist neu zu besetzen – Bewerbungen werden gelesen – Gespräche geführt, Aufnahmetests ausgewertet – der/die beste/geeignetste/passendste Kandidat_in wird ausgewählt – die dreimonatige Probezeit läuft ab … immer wieder ein „Ja“ zu der Person, mit der jetzt so gar nix mehr geht!

Welche Kriterien waren die Grundlage Ihres „Ja’s“?