Wann ist der „richtige“ Zeitpunkt eine Mediation  nach §15a BAG – außerordentliche Auflösung eines Lehrverhältnisses – einzuleiten?

Es gibt Fristen die gesetzlich vorgeschrieben  sind  (Merkblatt Lehrlingsmediation). Jedem Unternehmen, das Lehrlinge ausbildet, steht es jedoch auch frei die Lehrlingsmediation zu einem früheren Termin ansetzen. Wozu kann das gut sein?

Mit dem Einleiten einer Lehrlingsmediation signalisieren Sie als Unternehmen dem Lehrling und seinen Eltern, wie ernst die Situation ist,

  • dass Sie nicht mehr bereit sind Ihre Ressourcen an Zeit und Geduld ohne angemessene Gegenleistung weiter zur Verfügung zu stellen.
  • dass Sie bereit sind noch einen letzten Versuch zu unternehmen, damit die Lehre für beide Teile ein Erfolg werden kann.

Durch das Beiziehen einer „allparteilichen“ Mediatorin erhöht sich die Chance den schon verhärteten Konflikt doch noch zu bearbeiten, Lösungsansätze zu finden und Vereinbarungen – z. B. Veränderung von Verhalten, Verbesserung von Schulnoten, Steigerung der Arbeitsleistung, u. ä. –  zu treffen.

Dazu braucht es jedoch Zeit. Es kann daher zum Beispiel (unabhängig von den gesetzlichen Fristen) sinnvoll sein, eine Lehrlingsmediation bereits nach Vorliegen eines schlechten/negativen Semesterzeugnisses zu starten.