Im November 1918 wurden aufgrund eines Parteienkompromisses provisorisch zwölf Frauen in den Gemeinderat berufen (fünf Sozialdemokratinnen, fünf Christlichsoziale, zwei Liberale); am 12. November 1918 beschloss die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich die Zuerkennung des aktiven und passiven Wahlrechts an alle volljährigen Staatsbürger_innen ohne Unterschied des Geschlechts. Weiterlesen …
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