„Intersexuelle Menschen, deren biologisches Geschlecht also nicht eindeutig „männlich“ oder „weiblich“ ist, haben ein Recht auf eine ihrer Geschlechtlichkeit entsprechende Eintragung im Personenstandsregister oder in Urkunden …“ schreibt der VGH im Juni 2018 auf seiner Website.

Im September 2020 veröffentlicht das BM für Inneres einen Erlass zum „Geschlechtseintrag von Menschen, die weder männlich noch weiblich sind“  BM f Inneres

Im Gesetz ist die Diversität, die Vielfalt, die Unterschiedlichkeit angekommen. Aber im Alltag? „Herr“ oder „Frau“ – diese Angabe ist häufig zwingend notwendig um z. B. im Internet etwas bestellen zu können. Aber auch die Anrede in Briefen und Mails beschränkt sich meist auf „Sehr geehrte Damen und Herren“.

Ich bin da auch ein Gewohnheitsmensch, oder? Nein, ich hab mich im Laufe meines Lebens für Veränderung stark gemacht: War da zu Beginn meines Berufslebens nicht das ausschließliche „Sehr geehrte Herren“ in der Korrespondenz und in der persönlichen Ansprache das „Fräulein X“ selbstverständlich? Wer kann sich das heute noch vorstellen? Wieviel Diskussionen habe ich zur gendergerechten Sprache – dem Binnen-I, dem * – geführt. Die gendergerechte Sprache wird nach wie vor diskutiert, in Frage gestellt … aber sie ist in der Gesellschaft angekommen.

Und jetzt stellt sich die Frage, wie sprechen wir Menschen, die sich als „divers“, „inter“ oder „offen“ bezeichnen an? Welche Regeln gibt es da? Gar nicht so einfach! Der Tipp „fragen Sie die Person, wie sie angesprochen werden möchte …“ ist gut gemeint, aber in vielen Situationen nicht umsetzbar. Den  Flyer der Stadtverwaltung Hannover finde ich da ganz nützlich.

Mich interessiert, wie Sie angesprochen/angeschrieben werden möchten, nach welchen Regeln Sie/Ihr Unternehmen „inklusiv“ kommunizieren. Welche Erfahrungen haben Sie? Schreiben Sie mir bitte an brigitte@wuich.at.